Vogelgrippe

 

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. informiert auf seinen aktuellen Internet-Seiten über die Vogel- Grippe. Bitte rechts auf die Adresse klicken!

www.tierschutzbund.de

 

 

Der Amtstierarzt des Landkreises Märkisch-Oderland informiert in seiner Pressemitteilung:

www.maerkisch-oderland.de/landkreis/index.html

und

A k t u e l l e s

Auftreten der Geflügelpest - Vogelgrippe auch im Landkreis MOL 

Der Tierschutzverein fordert Tierhalter zu Augenmaß und Besonnenheit auf

Kein Grund zur Panik - bitte geben Sie Ihr Tier nicht unüberlegt im Tierheim ab!

Bitte setzen Sie ihre Tiere nicht aus!

Bitte unternehmen Sie keine Jagd auf frei lebende Katzen!

Es gibt überhaupt keinen Grund, sein Tier wegen der Vogelgrippe in ein Tierheim abzugeben, denn es gibt keinen Anlass sich der Tiere zu entledigen, grundsätzlich kann das Zusammenleben mit dem Tier wie gewohnt weiter gehen.

Sind Sie Besitzer von Katzen die Freigang gewohnt sind, empfehlen wir Ihnen für den Fall, dass Sie ihren Tieren weiterhin Freigang gewähren möchten, folgende Möglichkeiten:

1. Gehört zu Ihrer Wohnung ein Balkon, müssen Sie diesen vernetzen, so dass die Katze nicht hinunterfallen kann. Auch ein Balkon kann für Katzen sehr interessant gestaltet werden.

2. Sind Sie Besitzer oder Nutzer eines Grundstücks, empfehlen wir Ihnen für Ihre Katzen ein Freigehege zu bauen, zu dem die Tiere ungehindert Zugang vom Haus / Wohnung haben.

Haben Sie keine Möglichkeit einen der o. g. Vorschläge zu realisieren, dann helfen Sie ihren Katzen durch erhöhte Aufmerksamkeit und Abwechslung durch Spiel und Ausstattung mit katzengerechten Gegenständen sich an die neue Situation zu gewöhnen 

Zudem rät der Tierschutzverein auch davon ab, nun frei lebende Katzen einzufangen und diese dann im Tierheim abzugeben. Frei lebende, betreute Katzen stellen keine erhöhte Gefahr für den Menschen dar. Solche Tiere halten sich ortsgebunden auf und selbst wenn sie infiziert wären, stellen sie keine zusätzliche Gefahr für den Menschen dar, da ein intensiver Kontakt zwischen Mensch und Tier nicht gegeben ist. Die Katzen sollten deshalb unbedingt vor Ort weiter gut versorgt werden, denn eine gute Versorgung stärkt die Konstitution der Tiere umso widerstandsfähiger und weniger empfänglich für Krankheitserreger sind diese Tiere dann. Zudem ist der Jagdtrieb bei satten Katzen weniger ausgeprägt. Dennoch sollten die Tiere beobachtet werden. Zeigt ein Tier Schwäche oder Krankheit bitten wir Sie uns zu informieren, so dass wir die Versorgung des Tieres einleiten können.

 

Der Tierschutzverein rät den Tierhaltern sich über die aktuelle Lage in ihrem Einzugsbereich zu informieren. Dabei sind die Anordnungen der Behörden strikt einzuhalten. In Sperr- und Beobachtungsgebieten ist es verboten, Katzen Freigang zu gewähren. Für Hunde besteht in diesen Gebieten Leinenzwang. Ordnungswidrigkeiten werden bestraft.

 Zur Zeit gilt:

1. Sperrgebiet, in dem Katzen kein Freigang zu gewähren ist und Hunde an der Leine zu führen sind, drei Kilometer um den Fundort.

Das betrifft die Gemeinden Paulsdorf, Neuküstrinchen, Neuranft, Rüdnitzer Ausbau, Neuglietzen, Neurüdnitz.

2. Beobachtungszone, in der die Haustiere weiter Auslauf haben können, 10 Kilometer um die unter 1. genannten Orte.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt.

Wer ein krankes oder totes Tier findet sollte sofort die zuständige Polizeidienststelle oder unter Tel: 110 anrufen und den Fund melden bzw. direkt das zuständige Veterinäramt anrufen.

Bitte vermeiden Sie tote und kranke Tiere anzufassen.

 

Für weitreichende Informationen und Fragen rund um das Thema Vogelgrippe hat der Deutsche Tierschutzbund, zu dem auch der Tierschutzverein "Verein der Tierfreunde Strausberg und Umgebung" gehört, ein umfangreiches Web-Angebot zusammengestellt. Die aktuellen Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.tierschutzbund.de

 

Ihr Tierschutzverein

Tel.: 0 33 6 38 / 6 22 13

 

 

 

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